
Lastschriften europaweit
SEPA-Basis-Lastschrift und SEPA-Firmen-Lastschrift
Seit November 2009 können Sie mit den beiden neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Sie haben im Inland und grenzüberschreitend die Wahl zwischen der SEPA-Basis-Lastschrift und der SEPA-Firmen-Lastschrift.
Individuelle Kennung für Zahlungs-Empfänger
Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.Bei der Bundesbank beantragen
Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenz-Nummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.Sprechen Sie Ihren Berater an. Er hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen.
