
Tipps und Wissenswertes
Steuererklärung 2009
Auch in diesem Jahr gibt es bei der Einkommen-Steuererklärung wieder einige Neuerungen. Erfahren Sie, worauf Sie beispielsweise bei der neuen „Anlage Vorsorgeaufwand“ sowie bei vielen anderen Themen achten müssen.
Kosten für die Kinderbetreuung
Wenn Sie berufstätig sind und Kinder bis 14 Jahre haben, können Sie die Kosten für die Betreuung bis maximal 6.000 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend machen. Zurzeit berücksichtigt das Finanzamt davon zwei Drittel, also bis zu 4.000 Euro. Anerkannt werden die Betreuungskosten, nicht die Kosten für die Verpflegung zum Beispiel in einer Kindertagesstätte. Ob Ihr Kind in einer Krippe, einem Hort, bei der Tagesmutter oder in einer Ganztagsschule untergebracht ist, spielt dabei keine Rolle.So rechnen Sie die Betreuungskosten ab
| Personenkreis | Alter des Kindes | Formular | Kostenart |
|---|---|---|---|
| Berufstätige Eltern, zusammen lebend | 0 - 14 | Anlage Kind | Werbungskosten |
| Berufstätige Alleinerziehende | 0 - 14 | Anlage Kind | Werbungskosten |
| Zusammen lebende Eltern, einer berufstätig und der andere oder beide in Aus- oder Weiterbildung, behindert oder über drei Monate krank | 0 - 14 | Anlage Kind | Sonderausgaben |
| Alleinerziehende in Aus- oder Weiterbildung, behindert oder länger krank | 0 - 14 | Anlage Kind | Sonderausgaben |
| Zusammen lebende Eltern, einer berufstätig, der andere nicht in Aus- oder Weiterbildung, behindert oder länger krank | 3 - 6 | Anlage Kind | Sonderausgaben |
| Zusammen lebende Eltern, beide nicht berufstätig | 3 - 6 | Anlage Kind | Sonderausgaben |
| Alleinerziehende, nicht berufstätig | 3 - 6 | Anlage Kind | Sonderausgaben |
| Alle anderen, wenn das Kind im Haushalt betreut wird (z. B. von einem Au-pair oder anderem Dienstleister). Hier: 20 Prozent der Lohnkosten bis maximal 4.000 Euro im Jahr (siehe Reiter „Haushalts-Helfer“) | Jedes Alter | Mantelbogen | Haushaltsnahe Dienstleistung |

