Navigation überspringen
Startseite
Privatkunden
Firmenkunden
Junge Kunden
Meine Bank
Immobilien
Homebanking
Zum Online-Banking
Kontakt

klicken für Präsentation

Raiffeisenbank eG Bad Doberan
BLZ: 13061128
AGB + Sonderbedingungen | Impressum | Nutzungsbedingungen | Preisaushang | Datenschutzhinweis

Tipps und Wissenswertes

Steuererklärung 2009

Auch in diesem Jahr gibt es bei der Einkommen-Steuererklärung wieder einige Neuerungen. Erfahren Sie, worauf Sie beispielsweise bei der neuen „Anlage Vorsorgeaufwand“ sowie bei vielen anderen Themen achten müssen.

Kosten für die Kinderbetreuung

Wenn Sie berufstätig sind und Kinder bis 14 Jahre haben, können Sie die Kosten für die Betreuung bis maximal 6.000 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend machen. Zurzeit berücksichtigt das Finanzamt davon zwei Drittel, also bis zu 4.000 Euro. Anerkannt werden die Betreuungskosten, nicht die Kosten für die Verpflegung zum Beispiel in einer Kindertagesstätte. Ob Ihr Kind in einer Krippe, einem Hort, bei der Tagesmutter oder in einer Ganztagsschule untergebracht ist, spielt dabei keine Rolle.

So rechnen Sie die Betreuungskosten ab


PersonenkreisAlter des KindesFormularKostenart
Berufstätige Eltern, zusammen lebend0 - 14Anlage KindWerbungskosten
Berufstätige Alleinerziehende0 - 14Anlage KindWerbungskosten
Zusammen lebende Eltern, einer berufstätig und der andere oder beide in Aus- oder Weiterbildung, behindert oder über drei Monate krank0 - 14Anlage KindSonderausgaben
Alleinerziehende in Aus- oder Weiterbildung, behindert oder länger krank0 - 14Anlage KindSonderausgaben
Zusammen lebende Eltern, einer berufstätig, der andere nicht in Aus- oder Weiterbildung, behindert oder länger krank3 - 6Anlage KindSonderausgaben
Zusammen lebende Eltern, beide nicht berufstätig3 - 6Anlage KindSonderausgaben
Alleinerziehende, nicht berufstätig3 - 6Anlage KindSonderausgaben
Alle anderen, wenn das Kind im Haushalt betreut wird (z. B. von einem Au-pair oder anderem Dienstleister). Hier: 20 Prozent der Lohnkosten bis maximal 4.000 Euro im Jahr (siehe Reiter „Haushalts-Helfer“)Jedes AlterMantelbogenHaushaltsnahe Dienstleistung