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Raiffeisenbank eG Bad Doberan
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Tipps und Wissenswertes

Steuererklärung 2009

Auch in diesem Jahr gibt es bei der Einkommen-Steuererklärung wieder einige Neuerungen. Erfahren Sie, worauf Sie beispielsweise bei der neuen „Anlage Vorsorgeaufwand“ sowie bei vielen anderen Themen achten müssen.

Anlage Kap

Seit Anfang 2009 gilt die Abgeltungsteuer: Für Kapitaleinkünfte führen die Banken 25 Prozent an das Finanzamt ab. Die Anlage Kap muss dennoch ausfüllen, wer zum Beispiel auch Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zahlen muss, oder wer ein geringes Einkommen mit einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent hat. Die Steuererklärung mit der Anlage Kap lohnt sich auch für Anleger mit Depots bei verschiedenen Instituten, um Verluste aus Wertpapier-Geschäften miteinander zu verrechnen.

Günstiger-Prüfung

Anleger mit einem persönlichen Grenzsteuersatz unter 25 Prozent müssen ihre Kapitalerträge auch nur mit diesem Satz versteuern. Wenn das Finanzamt über die Anlage Kap darauf hingewiesen wird, rechnet es aus, welche Besteuerung günstiger ist. So bekommen diese Anleger etwas von der bereits abgeführten Abgeltungsteuer zurück. Liegen die gesamten Einkünfte sogar unterhalb des Existenzminimums (7.834 für Alleinstehende, 15.668 Euro für Verheiratete), sind die Kapitaleinkünfte ganz steuerfrei.

Freistellungs-Aufträge ungünstig verteilt

Die Anlage Kap lohnt sich auch, wenn Sie Anlagen bei verschiedenen Instituten haben und die Freistellungs-Aufträge für den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.602 Euro (Verheiratete) nicht passend verteilt wurden. Konnte der Sparer-Pauschbetrag dadurch nicht vollständig genutzt werden, haben Sie zu viel Steuern gezahlt. Mit der Steuererklärung können Sie sich das Geld zurückholen.