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Raiffeisenbank eG Bad Doberan
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Tipps und Wissenswertes

Steuererklärung 2009

Auch in diesem Jahr gibt es bei der Einkommen-Steuererklärung wieder einige Neuerungen. Erfahren Sie, worauf Sie beispielsweise bei der neuen „Anlage Vorsorgeaufwand“ sowie bei vielen anderen Themen achten müssen.

Pendlerpauschale

Für Werbungskosten berücksichtigt das Finanzamt bereits beim Lohnsteuer-Abzug einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro. Wenn Ihre Werbungskosten höher sind, lohnt sich die Steuererklärung auf jeden Fall. Für viele ist dies schon durch die Entfernungs-Pauschale gegeben. Denn für jeden Kilometer Arbeitsweg rechnet das Finanzamt Ihnen 30 Cent an, egal, wie Sie den Weg zurücklegen. Dabei dürfen Sie Ihren Arbeitsweg nur einmal pro Arbeitstag rechnen, auch, wenn Sie mehrmals täglich fahren.

Arbeitszimmer

Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer in der Wohnung können Sie nur geltend machen, wenn dieses den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Für Arbeitszimmer, die außerhalb der Wohnung liegen, gilt diese Einschränkung nicht. Sie können die anteilige Miete, anteilige Nebenkosten und Kosten für die Ausstattung wie Teppich oder Tapeten geltend machen. Liegt das Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie, berücksichtigt das Finanzamt beispielsweise auch anteilige Finanzierungs-Kosten, Grundsteuer oder Reparatur-Kosten.