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Vorsorgen als Mini-Jobber

Auch mit kleinem Einkommen

Monat für Monat bis zu 400 Euro ohne Abzüge: Das ist der Reiz von so genannten Mini-Jobs. Vielfach unbekannt ist, dass sich mit dem 400-Euro-Job auch einiges für die Altersvorsorge tun lässt.

Entgeltumwandlung auch für Mini-Jobber

Arbeitnehmer haben das Recht, einen Teil ihres Einkommens steuer- und sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Das gilt grundsätzlich auch für Mini-Jobber. Einen rechtlichen Anspruch darauf hat jedoch nur, wer seine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung freiwillig aufstockt und damit als pflichtversichert gilt.

Zeit statt Geld: die minijobrente

Ganz ohne Einbußen beim monatlichen Gehalt funktioniert die so genannte minijobrente. Das Prinzip dabei: Das bisherige Nettogehalt bleibt unverändert, also beispielsweise bei 400 Euro monatlich. Der Mini-Jobber arbeitet aber einige Stunden mehr als bisher – das Gehalt dafür fließt frei von Steuern und Sozialabgaben in eine betriebliche Rente.

Zwei bis drei Stunden pro Woche

Ein Beispiel: Statt 40 Stunden monatlich wird ein Arbeitspensum von 50 Stunden vereinbart. Bei einem Stundenlohn von zehn Euro würden dann 100 Euro pro Monat ohne Abzüge in die zusätzliche Altersvorsorge fließen. Voraussetzung für die minijobrente ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Beim Wechsel des Arbeitgebers kann die betriebliche Vorsorge fortgeführt werden.